DRUCKEN
Koordination Inklusion zur Umsetzung des kommunalen Aktionsplans der UN-Behindertenrechtskonvention im Unterallgäu

Koordination Inklusion zur Umsetzung des kommunalen Aktionsplans der UN-Behindertenrechtskonvention im Unterallgäu

Menschen mit körperliche Einschränkungen bestaunen die Allgäuer Berge

Kurzinfo
Träger: Landkreis Unterallgäu
Gesamtkosten: 76.200 €
Fördersumme: 38.100 €
Status: abgeschlossen
Kooperationsprojekt: nein

Bezug zur LES
EZ 3: Bedarfsgerechte Gestaltung des demographischen Wandels
HZ 4: Ausbau von Angeboten zu Barrierefreiheit und Inklusion


Ausgangssituation und Handlungsbedarf
Im Landkreis Unterallgäu leben 17.500 Menschen mit einer Behinderung. Am 20.10.2014 hat der Kreistag den "kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen im Landkreis Unterallgäu" beschlossen. Dieser enthält 70 Maßnahmevorschläge, die zuvor von Arbeitsgruppen in fünf Handlungsfeldern erarbeitet worden waren. Ein Maßnahmevorschlag ist die Koordination der im Rahmen der Umsetzung anstehenden Maßnahmen und der beteiligten Akteure.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, d.h. die Ver­wirklichung einer inklusiven Gesellschaft ist eine Aufgabe, die nur unter Einbeziehung und Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten gelingen kann. Dabei sind möglichst viele Akteure miteinzubeziehen. Mit der Erarbeitung eines kommunalen Aktionsplans hat der Landkreis ein wichtiges Signal gesetzt. Nun gilt es den Plan mit Leben zu füllen und die einzelnen Maßnahmevorschläge in die Tat umzusetzen.

Ziele und Maßnahmen
Der Landkreis Unterallgäu möchte mit dem Projekt seinen Beitrag auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft leisten. Dabei geht es zum einen darum die Umsetzung des kommunalen Aktionsplan voranzubringen. Zum anderen sollen die Gemeinden im Unterallgäu für das Thema Inklusion sensibilisiert werden und bei der Entwicklung und Durchführung eigener Projekte unterstützt werden.

Für die Dauer des Projektzeitraums soll beim Landratsamt Unterallgäu eine Stelle (19,5 Stunden pro Woche) zur Koordination der Umsetzung des kommunalen Aktionsplans eingerichtet werden. Zu den Aufgaben des Koordinators gehören

  • Vernetzung und Schulung kommunaler Behindertenbeauftragter
  • Entwicklung und Monitoring von Maßnahmen zur Umsetzung des kommunalen Aktionsplans
  • Überregionale Vernetzung, z.B. mit Inklusionsverantwortlichen anderer Landkreise und kreisfreien Städte in Schwaben

Die Kontaktdaten des Behindertenbeauftragten und alle weiteren Informationen finden Sie unter www.landratsamt-unterallgaeu.de/buergerservice/menschen-mit-behinderung.

Nationaler Aktionsplan (in leichter Sprache) (10.2 MB)
Nationaler Aktionsplan (12.2 MB)

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 22.02.2024