Informationen zur Antragstellung - Hinweise zur Beantragung von LEADER-Mitteln
Möchten Sie für Ihr Projekt oder Ihr Konzept eine Förderung für die Förderperiode 2023-2027 beantragen, sollte Ihre Idee klar strukturiert sein.
Bei der Beantragung von LEADER-Mitteln sind einige Formalien und Grundsätze einzuhalten, die wir nachfolgend für Sie zusammengestellt haben. Sie sollen bereits im Vorfeld einen Überblick über wichtige Regelungen bzgl. der Antragstellung, der Bewilligung sowie dem Abruf von Fördergeldern geben.
Wer kann einen Antrag auf LEADER-Förderung stellen?
Ob Privatperson, Vereine, Verbände oder Gemeinden – einen Antrag auf LEADER-Förderung kann nahezu jeder stellen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass der Antragsteller rechtsfähig ist. Eine Zusammenstellung aller möglichen Zuwendungsempfänger haben wir in folgendem Merkblatt aufgelistet.
Merkblatt zum LEADER Förderantrag (2023-2027)
Was kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung über LEADER ist immer eine Projektförderung und wird in Form von Zuschüssen gewährt. Je nach Art des Projektes gelten unterschiedliche Fördersätze. Einen Überblick der jeweiligen Fördersätze sowie gewisse Förderbeschränkungen finden Sie in nachstehendem Merkblatt.
Merkblatt zum LEADER Förderantrag (2023-2027)
Richtlinie zur Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen von LEADER
Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU - Invest)
Beispiele bisher geförderter Projekte
Welche Voraussetzungen müssen für eine LEADER-Förderung erfüllt sein?
Im Rahmen von LEADER werden Projekte gefördert, die zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) und zur Stärkung der LEADER-Regionen beitragen. Zentrale Elemente von LEADER, die im Rahmen einer Förderung eingehalten werden müssen, sind hierbei Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung. Zudem muss das Projekt in die Entwicklungsstrategie der LAG Kneippland® Unterallgäu passen. Dies wird bereits im Vorfeld anhand von sog. Projektauswahlkriterien geprüft.
Kurzfassung LES Kneippland Unterallgäu
Welche Unterlagen werden für eine Antragstellung benötigt?
Die Projektbeschreibung
Der erste Schritt auf den Weg zur Beantragung von LEADER-Mitteln ist die Vorlage einer in sich schlüssigen schriftlichen Projektbeschreibung sowie eine Aussage zu festgelegten Projektauswahlkriterien.
- Projektbeschreibung für Einzelprojekte
- Projektauswahlkriterien für Einzelprojekte
- Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung eines Kooperationsprojektes
Der Kosten- und Finanzierungsplan
Wichtiger Bestandteil des Konzeptes ist ein Kosten- und Finanzierungsplan! Die Kalkulation der Kosten sollte so genau wie möglich sein. Dies betrifft auch die Kofinanzierung. Nachweise über die Finanzierung, Eigenmittel, Sponsorengelder usw. müssen den Antragsunterlagen beigefügt werden.
Die Betriebsnummer
Sofern noch nicht geschehen muss vom Antragsteller beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eine Betriebsnummer beantragt werden. Diese ist für einen LEADER-Antrag Voraussetzung.
Zuständig für den östlichen Landkreis (AELF Mindelheim; Tel.: 08261/9919-0 )
Zuständig für den westlichen Landkreis (AELF Mindelheim, Außenstelle MM, Tel.: 08331/9516-0)
Offizielle Antragsformulare der Förderbehörden
Für eine Antragstellung sind bestimmte offizielle Formulare notwendig. Sämtliche Antragsformulare, die Sie für einen LEADER-Antrag benötigen, können auf der Internetseite des StMELF abgerufen werden. Bei der Auswahl der für Ihr Projekt relevanten Unterlagen und beim Ausfüllen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.
Kostenübersicht zum beantragten LEADER-Vorhaben
Gebrauchte Maschinen und Einrichtungen im beantragten LEADER-Vorhaben
Eigenleistung im beantragten LEADER-Vorhaben
Übersicht der Anlage zum LEADER-Förderantrag
Richtlinie zur Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen von LEADER
Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU - Invest)
Die Antragstellung erfolgt nach positivem Beschluss durch das LAG-Entscheidungsgremium über das Online-Portal iBALIS.
Wer unterstützt Sie bei diesem Prozess?
Geschäftsstelle der LAG Kneippland® Unterallgäu
Die Geschäftstelle begleitet alle LEADER-Projekte in der Gebietskulisse der LAG Kneippland® Unterallgäu von der ersten Projektidee bis hin zum fördertechnischen Abschluss.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten
Für die Bewilligung der Projektanträge im LAG-Gebiet ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit Sitz in Kempten zuständig.
Die Ansprechpartner ist die LEADER-Koordinatorin Veronika Hämmerle vom AELF in Kempten
Kontakt
Informationen für Projektträger - Hinweise zur Projektumsetzung und zum Abruf von LEADER-Mittel
Vergabe von Aufträgen
Der Projektstart erfolgt erst nach Zuwendungsbescheid! Das bedeutet: Aufträge dürfen erst vergeben werden, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben! Geprüft wird dies etwa anhand des Datums für Auftragserteilung, Lieferschein, Rechnung, usw.
Vergabevorschriften
Bei der Auftragsvergabe sind stets Vergabevorschriften einzuhalten.
Merkblatt Vergabe bei LEADER (noch nicht veröffentlicht)
Merkblatt zum LEADER Förderantrag (2023-2027)
Änderungen bei der Projektumsetzung
Wenn sich im Projekt Änderungen ergeben (z.B. Sie zusätzliche Mittel erhalten, ein gefördertes Bauwerk umbenennen, Gestaltungsänderungen im In- und Außenbereich, …), sind diese Änderungen bei der Bewilligungsstelle anzuzeigen!
Kontakt Bewilligungsstelle Kempten
Sichtbarkeit
Bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen ist grundsätzlich auf die Förderung hinzuweisen! In den Publizitätsvorschriften, die Sie mit dem Zuwendungsbescheid erhalten, sind die Vorgaben hierzu enthalten. Die Vorschriften gelten nicht nur dann, wenn eine Maßnahme (z.B. Flyer, Internet) gefördert wird, sondern auch für nicht geförderte öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und für den gesamten Zeitraum der Bindungsfrist.
Merkblatt Sichtbarkeit LEADER
Logos
Um die Förderfähigkeit von Veröffentlichungen und Infrastrukturmaßnahmen zu gewährleisten, müssen auf sämtlichen geförderten Flyern, Plakaten, Filmen, Bauschildern und Einrichtungen etc. die Logos der EU, von LEADER, das Große Bayerische Staatswappen sowie der Text enthalten sein, der im Bewilligungsbescheid angegeben ist. Die Logos stellt die Geschäftsstelle der LAG Kneippland® Unterallgäu zum Download zur Verfügung. Benötigen Sie die Logos in druckfähiger Qualität, erhalten Sie diese ebenfalls von uns.
zu den Downloads der Logos
Presse
WICHTIG: Bei Pressemitteilungen bitten wir um die Erwähnung der LEADER-Förderung. WICHTIG ist hierbei, sofern der Zuwendungsbescheid noch nicht erteilt wurde, immer von „geplant“ o.ä. zu sprechen. Erst wenn ein entsprechender Bescheid zum Projekt erteilt wurde, kann von „über LEADER gefördert“ gesprochen werden.
Veranstaltungen
Bei Terminen wie Spatenstichen, Einweihungsfeiern usw. bitten wir um Mitteilung bzw. vorherige Rücksprache, damit (je nach Umfang der Veranstaltung) auch Grußworte von AELF, LAG und gegebenenfalls von politischen Würdenträgern vorgesehen werden können.
Rechnungen
Rechnungen müssen alle im Geschäftsverkehr üblichen Angaben enthalten (u.a. vollständige Namen und Adressen, Steuernummern, Ausstellungsdatum, Umfang und Art sowie Zeitpunkt der Leistung)! Adressat der Rechnungen muss stets der Antragsteller sein und der Name des Förderprojekts muss angegeben werden. Wichtig: Sämtliche Rechnungen müssen im Original eingereicht werden!