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Das LAG-Entscheidungsgremium

Die Entscheidung, ob ein Projekt über LEADER-Mittel gefördert werden soll, trifft das sogenannte Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe. Es stimmt etwa alle vier Monate in öffentlichen Sitzungen über Projektideen ab, legt Prioritäten zur Umsetzung der LES fest und stimmt der Aufnahme neuer Konzepte zu.

Das LAG-Entscheidungsgremium für die Förderperiode 2023 - 2027 setzt sich aus insgesamt 28 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Darunter sind zehn Vertreter einer "Öffentlichen Behörde" sowie 18 Wirtschafts- und Sozialpartner. Den Vorsitz haben Herr Landrat Alex Eder (1. Vorsitzender) und Frau Bernadette Brem (2. Vorsitzende) inne.
Mitglieder LAG-Entscheidungsgremium (560 KB)

Aufruf für Projektidee und nächste Sitzung des Entscheidungsgremiums

Am Mittwoch, den 23. Oktober 2024 findet die dritte Sitzung der LAG Kneippland® Unterallgäu in der Förderperiode 2023 bis 2027 statt.

Projektträger, die ihr Vorhaben in dieser Sitzung präsentieren wollen, müssen bis spätestens 13. September 2024 eine unterzeichnete Projektbeschreibung in der Geschäftsstelle der LAG Kneippland® Unterallgäu einreichen! Nicht fristgerecht eingereichte Projektbeschreibungen können in der Sitzung nicht berücksichtigt werden. 

Das Projekt muss mindestens ein Ziel der Entwicklungsstrategie der LAG verfolgen in den Bereichen Klima, Mobilität, sozialer Zusammenhalt, Landwirtschaft, Umwelt, Wirtschaft, Bildung, Tourismus oder Kunst und Kultur. Zudem muss es den Förderbestimmungen von LEADER entsprechen.

  1. Der erste Schritt zur Förderung ist eine Abstimmung mit der LAG-Geschäftsstelle unter Telefon (08261) 995-644 oder per E-Mail regionalentwicklung(at)lra.unterallgaeu.de.
  2. Eignet sich die Projektidee für eine LEADER-Förderung, dann kann diese bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
  3. Daraufhin erhält man die Möglichkeit, sein Projekt in einer Sitzung dem Entscheidungsgremium der LAG vorzustellen. Wer mit seinem Projekt bereits bei der nächsten Sitzung im Mai dabei sein will, muss seine Unterlagen bis 13. September 2024 bei der Geschäftsstelle einreichen.
  4. Fällt der Beschluss des Gremiums positiv aus, kann ein Antrag beim zuständigen Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten erfolgen.

Möglich sind in der Regel Fördersätze von 30 bis 60 Prozent, bis zu 250.000 Euro. Bis Anfang 2027 stehen dem Unterallgäu insgesamt rund zwei Millionen Euro an Fördermitteln für Projekte zur Verfügung.

Pressemitteilung zum Projektaufruf 

Flyer Kurzfassung Lokale Entwicklungsstrategie 

LAG-Entscheidungsgremiumssitzung

Am 07. Mai 2024 fand die zweite Sitzung der LAG Kneippland® Unterallgäu in der neuen Förderperiode 2023 - 2027 statt. 

Die Projekte

  • Begegnunsplatz Unterauerbach
  • Fruchtspeicher: Öko-sozialer Co-Workingspace mit Gästezimmer

konnten positiv beschlossen werden. 

Die Rankingliste der beschlossenen Projekte finden Sie unter folgendem Link:

Rankingliste 2023 - 2027 fortlaufend (197 KB)

Pressemitteilung zur Sitzung des Entscheidungsgremiums am 7. Mai 2024 (139 KB)

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 09.07.2024