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Glossar Regionalentwicklung / LEADER

Hier haben wir Ihnen einige Begriffe zusammengestellt, die rund um die Regionalentwicklung immer wieder auftauchen.

Da das Förderprogramm → LEADER über das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verwaltet wird, sind in Bayern die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bindeglied zwischen den → LAGen und dem Ministerium. In jedem Regierungsbezirk gibt es ein bis zwei ÄELF, die für LEADER zuständig sind. Die für die → LAG Kneippland® Unterallgäu zuständige Bewilligungsstelle und der → LEADER-Manager sind am AELF Kempten angesiedelt.

Alle LEADER-Projekte werden von der ersten Konzeptidee bis hin zur fördertechnischen Abwicklung von der Bewilligungsstelle begleitet, die am → AELF ansässig ist. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die grundsätzliche Förderfähigkeit von Projektideen und stellt u. U. den Kontakt zu anderen Fördermittelgebern her, sollte LEADER nicht greifen. Hier werden auch die Förderanträge und die Verwendungsnachweise eingereicht und bearbeitet.

Das Netzwerk Ländliche Räume unterstützt die Umsetzung der Politik in ländlichen Räumen. Als Serviceeinrichtung für das Netzwerk ist die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn angesiedelt.

Aufgabe der DVS ist die Unterstützung des Austausches zwischen Akteuren, die gemeinsame Projekte und Kooperationsvorhaben umsetzen wollen. Dazu kommt die intensive Informationsarbeit im Netzwerk Ländliche Räume mit den Medien der DVS, einem umfassenden Internetangebot, einem Newsletter und einem Magazin. Die Veranstaltungen der Vernetzungsstelle wie Seminare, Workshops, Schulungen und Tagungen sowie Messeauftritte dienen als Foren für den fachlichen Austausch und die Information von Fachpublikum und Öffentlichkeit.

Die ELER-Verordnung ist die rechtliche Grundlage für die als Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bezeichneten Politik für ländliche Räume Europas. In der Verordnung sind drei allgemeine Ziele für die ländliche Entwicklung formuliert, die jeweils einem der drei thematischen Schwerpunkte entsprechen:

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  • Schwerpunkt 1: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Förderung der Umstrukturierung, der Entwicklung und der Innovation
  • Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
  • Schwerpunkt 3: Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Zu diesen drei thematischen kommt ein methodischer Schwerpunkt: Schwerpunkt 4. In der vergangenen Förderphase (2007-2013) war Leader der Schwerpunkt 4 des ELER. Dieser Schwerpunkt ist als Methode in allen anderen drei Schwerpunkten des ELER umsetzbar - hat also keinen direkten Bezug zu einem einzelnen Ziel, sondern soll vielmehr übergreifend über alle drei Ziele wirken.
Für die Finanzierung des Leader-Schwerpunkts sieht die ELER-Verordnung einen Mindestanteil von 5 Prozent des gesamten Budgets des jeweiligen Entwicklungsprogramms vor.

 

Als → LEADER-Gebietskulisse kommen ländlich geprägte, zusammenhängende und eine im Hinbllick auf die → Entwicklungsstrategie (LES) sinnvolle Einheit bildende Gebiete in Frage. Die Gebietsfestlegung bezieht sich auf einen Landkreis oder einen einheitlichen Kulturraum, bestimmten Naturraum, o. ä. Städte mit mehr als 75.000 Einwohnern sind aus dem LAG-Gebiet auszunehmen.
Die Mindestgröße für ein LAG-Gebiet beträgt einen gesamten Landkreis bzw. mindestens 60.000 Einwohner (bei bestehenden LAGs alternativ mindestens 500 km²) und max. 150.000 Einwohner.
Die Gebietskulisse der LAG Kneippland® Unterallgäu umfasst den gesamten Landkreis Unterallgäu mit seinen 52 Gemeinden.

Bei den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) handelt es sich um, auf lokaler Ebene tätige Partnerschaften von Akteuren im ländlichen Raum. Die LAG ist in ihrem Gebiet Trägern der → Lokalen Entwicklungsstrategie  und verantwortlich für ihre Umsetzung.

Die LAG Kneippland® Unterallgäu e.V. ist als Verein organisiert. Eine Mitgliedschaft im Verein LAG Kneippland® Unterallgäu e.V. steht allen Städten und Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Gruppierungen, Organisationen und Privatpersonen im Unterallgäu offen. Somit kann sich jeder aktiv am Regionalentwicklungsprozess im Unterallgäu beteiligen.

Dem Entscheidungsgremium der LAG gehören, unter dem Vorsitz von Landrat Alex Eder, 27 Personen an, bestehend aus Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Politik und Verwaltung.
Alle Projekte, für die eine LEADER-Förderung beantragt werden soll, müssen diesem Gremium vorgestellt werden und von ihm befürwortet werden. Geschäftsstelle der LAG ist das Landratsamt Unterallgäu.

LEADER ist eine Abkürzung der französischen Begriffe "Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale". Ins Deutsche übersetzt bedeutet dies "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft". Mit dem EU-Programm LEADER werden innovative und partnerschaftliche Ansätze zur Stärkung und selbstbestimmten Entwicklung ländlicher Regionen gefördert. Zentrale Elemente sind sektorübergreifende Ansätze, Nachhaltigkeit und eine aktive Bürgergesellschaft unter dem Motto „Bürger gestalten Ihre Heimat“.
LEADER gibt es seit 1991, nach LEADER I, LEADER II und LEADER+ (2000-2006) ging es mit LEADER 2007-2013 in die vierte Runde. Im Zeitraum 2014-2020 wird LEADER im Rahmen von ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume) umgesetzt.

In jedem Regierungsbezirk steht für Fachfragen zu → LEADER ein LEADER-Manager als Ansprechpartner zur Verfügung (Ausnahme: Oberbayern und Schwaben mit je 2 LEADER-Managern). Dienstsitz ist im Regelfall an ausgewählten → ÄELFs. Der LEADER-Manager prüft die grundsätzliche Förderfähigkeit von Projektideen, berät die LAGen und stellt das Bindeglied zwischen dem → BStMELF, der → Bewilligungsstelle und den Regionalmanagements dar.

Für die LAG Kneippland® Unterallgäu ist das AELF Kempten mit LEADER-Managerin Veronika Hämmerle zuständig.

Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) der LAG Kneippland Unterallgäu galt in der Förderperiode 2007-2013 als Leitfaden für die Regionalentwicklung im Unterallgäu. Entsprechend der Grundidee des Leader-Ansatzes, Bürger ihre Region mit gestalten zu lassen, entstand das REK unter hoher Bürgerbeteiligung. Darin wurde eine Strategie mit Handlungsfeldern, Schlüsselprojekten und einem Finanzierungsplan entwickelt, die die jeweilige Region in ihrer Fortentwicklung unterstützen soll. Für eine erneute Bewerbung als LEADER-Region in der Förderperiode 2014-2022 wurde das REK in Form einer → Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) fortgeschrieben.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 22.02.2024