Projektträger, die ihr Vorhaben in dieser Sitzung präsentieren wollen, müssen bis spätestens 13. September 2024 eine unterzeichnete Projektbeschreibung in der Geschäftsstelle der LAG Kneippland® Unterallgäu einreichen! Nicht fristgerecht eingereichte Projektbeschreibungen können in der Sitzung nicht berücksichtigt werden.
Das Projekt muss mindestens ein Ziel der Entwicklungsstrategie der LAG verfolgen in den Bereichen Klima, Mobilität, sozialer Zusammenhalt, Landwirtschaft, Umwelt, Wirtschaft, Bildung, Tourismus oder Kunst und Kultur. Zudem muss es den Förderbestimmungen von LEADER entsprechen.
Der erste Schritt zur Förderung ist eine Abstimmung mit der LAG-Geschäftsstelle unter Telefon (08261) 995-644 oder per E-Mail regionalentwicklung(at)lra.unterallgaeu.de.
Eignet sich die Projektidee für eine LEADER-Förderung, dann kann diese bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Daraufhin erhält man die Möglichkeit, sein Projekt in einer Sitzung dem Entscheidungsgremium der LAG vorzustellen. Wer mit seinem Projekt bereits bei der nächsten Sitzung im Mai dabei sein will, muss seine Unterlagen bis 13. September 2024 bei der Geschäftsstelle einreichen.
Fällt der Beschluss des Gremiums positiv aus, kann ein Antrag beim zuständigen Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten erfolgen.
Möglich sind in der Regel Fördersätze von 30 bis 60 Prozent, bis zu 250.000 Euro. Bis Anfang 2027 stehen dem Unterallgäu insgesamt rund zwei Millionen Euro an Fördermitteln für Projekte zur Verfügung.
Weiter Informationen und Merkblätter zum Förderprogramm LEADER sowie die Projektbeschreibung (Antrag) finden Sie hier Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | LEADER 2023 - 2027 (bayern.de).